15.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, die Direktversicherung zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält. Das hat das BAG klargestellt.
04.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Beendet ein Arbeitgeber mittels Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis, macht er sich nicht schadenersatzpflichtig, wenn er seinen (ehemaligen) Arbeitnehmer nicht auf die Möglichkeit hinweist und aufklärt, dass mit ...
04.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der ...
03.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Wird ein Sportler pro forma von einem Sponsor beschäftigt, aber aufgrund einer Nebenabrede für einen Verein tätig, liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein vor. Erleidet der Spieler einen Sportunfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung eintreten, so das SG Hamburg.
18.04.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Rutscht ein Arbeitnehmer in einer betrieblichen Toilettenanlage auf dem nassen, mit Seife verunreinigten Boden aus, ist der Sturz nicht unfallversichert. So sieht es jedenfalls das SG Heilbronn im Fall eines Mechanikers.
11.04.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Eine Pensionskasse darf in ihren AVB regeln, dass die Mitglieder, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, erst ab dem Monat der Antragstellung eine Betriebsrente wegen einer Erwerbsminderung erhalten.
10.04.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Ein Ehegatte kann die auf seinen Partner laufende Kfz-Vollkasko für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen. Das Recht dazu gibt ihm § 1357 BGB. Danach ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Und das kann auch die Kündigung einer Vollkaskoversicherung sein, entschied der BGH. Fatale Folge im Urteilsfall. Die Familie blieb auf rund 13.500 Euro (Reparatur- und Anwaltskosten) sitzen.