17.07.2018 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Verursacht die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen. Das betont das LSG Bayern im Fall einer psychischen Erkrankung eines selbstständigen Versicherungsfachwirts aufgrund ...
17.07.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Exposition gegenüber 2-Naphthylamin in der Gummiindustrie kann auch bei einem Raucher wesentliche (Mit-)Ursache für Blasenkrebs sein. Dies hat das LSG Hessen entschieden und auf Berufskrankheit plädiert.
11.06.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse darf einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer im folgenden Fall nicht das Krankengeld während des Urlaubs im Ausland verweigern: Die Arbeitsunfähigkeit ist noch in Deutschland ...
22.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des LSG Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn der Bewerber dabei objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet und der Arbeitgeber diesbezüglich ein konkretes Weisungsrecht hat.
22.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitet die erwerbstätige Ehefrau in ihrer Freizeit regelmäßig im Betrieb ihres Ehemanns mit und erleidet dabei einen Unfall, ist sie als „Wie-Beschäftigte“ in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
17.05.2018 · Nachricht ·
Kundeninformation
Verlangt ein Pflegebedürftiger Sozialleistungen, muss er zuerst eine Lebensversicherung verwerten, die der Altersversorgung naher Angehöriger dient. Das gilt jedenfalls, wenn der Pflegebedürftige jederzeit die Mittel ...
16.05.2018 · Nachricht ·
Lebensversicherung
Kündigt der Versicherer eine vor 2008 abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung, weil der Fonds liquidiert wurde, kann der Versicherungsnehmer (VN) seinen Widerspruch nach § 5a VVG alter Fassung ausüben. Und zwar dann, wenn ihn der Versicherer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt hat. Der Versicherungsvertrag wird dann rückabgewickelt. Das Verlustrisiko der in den Fonds investierten Sparanteile der Prämien trägt allerdings der VN. Das hat der BGH klargestellt.