05.02.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben (§ 7a Abs. 1 SGB IV). Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
04.02.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das OLG Stuttgart hat – wie schon die Vorinstanz – eine Überschussklausel in den Riester-Rentenverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt und der Allianz verboten, die Klausel weiterzunutzen.
22.01.2014 · Fachbeitrag ·
Agenturrecht/Agenturführung
Seit Beginn des Jahres 2014 sind die Versicherer verpflichtet, eingegangene Beschwerden zu erfassen und einmal jährlich im Rahmen eines Beschwerdemanagementreports an die Bundesanstalt für ...
22.01.2014 · Fachbeitrag ·
Provisionsrückforderungen
Die Rückbelastung von Provisionen im Falle von Störungen der vermittelten Versicherungsverträge ist ein „Dauerbrenner“ des Versicherungsvertriebsrechts. Immer wieder werden auch Gerichte damit befasst, vor allem, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Vertreter beendet wurde und die andauernde Stornohaftung zu einem Minussaldo auf dem fortgeschriebenen Vertreterkonto führt. Erfahren Sie, wie Sie sich mit Hilfe der aktuellen Rechtsprechung erfolgreich gegen Provisionsrückforderungen wehren können.
22.01.2014 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Die Finanzämter mauern, wenn Sie für die Jahre bis einschließlich 2012 Prozesskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Grund ist ein Nichtanwendungserlass. Dieser wackelt jetzt ...
20.01.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags ist unwirksam, wenn der Darlehensgeber in der vorausgehenden Mahnung einen zu hohen Zahlungsrückstand genannt hat, entschied das OLG Karlsruhe.
17.01.2014 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
2014 dürfen 78 Prozent der Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro (ledig/verheiratet). Für Beamte und andere von der Rentenversicherung Befreite gelten Besonderheiten.