07.11.2019 · Nachricht ·
Personalmanagement
Ein Leser fragt: Lassen Sich die Regelungen zur Arbeit auf Abruf durch eine Rahmenvereinbarung ohne Arbeitspflicht umgehen. Wenn ja, wie wird diese Art von Beschäftigung in der Praxis behandelt? Kann ich mit jeder Aushilfe eine solche Vereinbarung treffen? Ist diese Möglichkeit begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitseinsätzen? Gibt es Probleme, wenn ich diese Vereinbarung bei kurzfristig Beschäftigten anwende?
06.11.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Teilnehmer einer Floßfahrt, der in einer unvorhergesehenen Situation beim Anlegen aus eigenem Entschluss Hilfe leistet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Erfurt ...
06.11.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Kein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt vor, wenn nicht der direkte Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause gewählt wird. Das hat das SG Osnabrück entschieden.
Schwerpunkt
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05.11.2019 · Fachbeitrag ·
Agenturaufgabe/Betriebseinnahmen
Die Zahlungen eines Versorgungswerks an einen früheren Vertreter sind ein wichtiger Baustein der Altersversorgung. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie die Leistungen aus dem Versorgungswerk zu ...
04.11.2019 · Nachricht ·
Lebensversicherungen
Nach dem Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13073, Abruf-Nr. 211895 ). Gefragt wird unter anderem nach der Zahl der Abschlüsse von ...
31.10.2019 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Das BAG hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe ...
31.10.2019 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Sie als Arbeitgeber und Ihr Steuerberater haben die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch abzugeben (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware analysiert und Ergebnisse für die Betriebsprüfung genutzt (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung [euBP]). Die euBP soll eigentlich ab 2021 Pflicht sein. Jetzt gibt es Hinweise, dass der Termin verschoben wird.