09.11.2018 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung/Krankenversicherung
Leistungen aus einer Pensionskasse sind nur bezüglich des „betrieblichen Teils “ beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Sie sind es nicht bezüglich des nach vorzeitigem Dienstaustritt als Versicherungsnehmer privat fortgeführten Teils. Das hat das BVerfG in zwei Fällen entschieden und damit dem BSG eine klare Absage erteilt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben inzwischen reagiert und den Pensions- und Krankenkassen das Procedere vorgegeben.
08.11.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Lkw-Fahrer, der an einem seiner Probearbeitstage auf dem Weg von seiner Wohnung zum Unternehmen einen Unfall erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Hamburg klargestellt ...
07.11.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz weist jedoch bei Heimarbeit und Teleworking von zu Hause aus erhebliche Lücken auf. Hier ist der Weg zum Kindergarten kein Weg, um zur Arbeit zu gelangen. Es ist vielmehr ein privater Heimweg. Diesen fehlenden Unfallversicherungsschutz kritisiert das LSG Niedersachsen-Bremen und hat die Revision zum BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
07.11.2018 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Ermitteln Sie die Privatnutzung Ihres Betriebs-Pkw nach der 1-Prozent-Methode, kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu, wenn Sie den Betriebs-Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte ...
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02.11.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer ist attraktiv. Mit der bKV lassen sich langfristig qualifizierte Arbeitnehmer rekrutieren und binden. Über Module lassen sich ...
02.11.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Legt der Geschädigte zum Nachweis der Berechtigung einer im Verhältnis zur Prognose verlängerten Reparaturdauer einen Reparaturablaufplan vor, kann der Versicherer nicht pauschal dessen Richtigkeit bestreiten. So entschied das LG Frankenthal.