08.06.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Weht ein Windstoß einen abgestellten Anhänger gegen einen anderen Gegenstand, kann sich dessen Haftpflichtversicherer nicht auf „höhere Gewalt“ berufen. Denn höhere Gewalt sind nur solche Naturereignisse, auf die man sich nicht einstellen kann. Das hat das AG Ottweiler entschieden.
30.05.2018 · Nachricht ·
Ombudsmann
Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat am 29.05.2018 den Jahresbericht 2017 vorgestellt: Neben den aktuellen Beschwerde-Zahlen gibt der Bericht auch Aufschluss über die verbesserte Rechtstellung von ...
Schwerpunkt
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29.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Bedeutet Datenvernichtung in Ihrer Agentur, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt – seit Inkrafttreten der DSGVO ...
Schwerpunkt
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28.05.2018 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung
Das BSG hat die anteilige Verdienstgrenze bei einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als einem Monat gekippt. Das Urteil ist wichtig für Aushilfsbeschäftigungen in der Agentur, gerade in der Urlaubs- und ...
24.05.2018 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung
Widerruft der Arbeitgeber einseitig die bisherige betriebliche Versorgungszusage und bietet er den Beschäftigten eine neue betriebliche Altersversorgung an, die zu wesentlich niedrigeren Versorgungsansprüchen führt, ...
Schwerpunkt
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24.05.2018 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Als Existenzgründer können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ befreien lassen. Mit dem Beginn des ...
24.05.2018 · Nachricht ·
Datenschutz
Haben Sie die TOM in Ihrer Agentur beschrieben? Ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt? Einen Datenschutzbeauftragten bestellt? Seit 25.05.2018 müssen Sie diese und weitere Anforderungen aus der DSGVO in Ihrer Agentur umgesetzt haben. Versichern Sie sich mit den Beiträgen, Checklisten und Mustern aus dem WVV, dass Sie an alles gedacht haben.