04.08.2017 · Fachbeitrag aus ZP · Arbeitsverträge
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat eine Rückzahlungsklausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag für unwirksam erklärt. Nach der Klausel konnte der Arbeitgeber eine Weihnachtsgratifikation zurückfordern, soweit es zu einem „Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres“ kommt. Dies benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen (LAG München, Urteil vom 19.01.2017, Az. 3 Sa 492/16, Abruf-Nr. 194196). 194196).
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