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  • 25.11.2021 · Checklisten · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsvertrag

    Unterrichtung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen

    Bei einem Betriebsübergang muss der Arbeitnehmer gem. § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet werden. Die Unterrichtung muss u.a. Angaben zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den ArbN enthalten (§ 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB). Hier ist eine abstrakt-generelle Darstellung der Folgen des Betriebsübergangs – ggf. unter Differenzierung nach bestimmten ArbN-Gruppen – erforderlich. Die Checkliste zeigt, welche Punkte insbesondere enthalten sein sollten.