26.03.2024 · Nachricht aus AA · Betriebsbedingte Kündigung
Die „Betriebsabteilung“ im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG unterscheidet sich von dem „Betriebsteil“ im Sinne des § 4 BetrVG dadurch, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen, gehören die Fotografinnen und Fotografen einer Tageszeitung nicht einer Betriebsabteilung „Fotografie“ an.
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26.03.2024 · Fachbeitrag aus AA · Teilzeit/Vergütung
Die Arbeit auf Abruf ist ein beliebtes Mittel von ArbG, die Arbeitszeiten ihrer ArbN flexibel an den Beschäftigungsbedarf anzupassen. Sie führt in der Praxis regelmäßig zu Streit, insbesondere über die Vergütung. Erneuter Beleg dafür ist ein Urteil des BAG. AA stellt das Urteil vor und erläutert, wie ArbG Arbeit auf Abruf in der Praxis rechtssicher handhaben.
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26.03.2024 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Vertragsstrafe, zum Prozessrecht und zum Kündigungsrecht.
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25.03.2024 · Nachricht aus AA · Schwerbehinderung
Eine AGG-Entschädigung scheidet aus, wenn der Bewerber eine klassische kaufmännische Ausbildung hat, die nicht mit der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Bundeswehrverwaltung) vergleichbar ist. Hat der Bewerber später nicht entsprechend seiner Qualifikation gearbeitet, sammelt er auch keine Zeiten „hauptberuflicher Tätigkeit“.
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22.03.2024 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsabgeltung
Erkrankt der ArbN in einem Zeitraum, für den wirksam Kurzarbeit „null“ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.
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20.03.2024 · Fachbeitrag aus AA · Abmahnung
ArbN können in entsprechender Anwendung von § 242, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung inhaltlich zu unbestimmt ist. Doch wann ist das der Fall?
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13.03.2024 · Nachricht aus AA · Arbeitsvertrag
Innerhalb des letzten Jahres wurden ArbN zunehmend mehr Dienstwagen angeboten. Das ist das Ergebnis der Analyse der Mietwagen-Plattform billiger-mietwagen.de in Zusammenarbeit mit der Jobplattform Indeed (www.indeed.de). Von Januar 2023 auf Januar 2024 stieg der Anteil der Stellen mit Firmenwagen-Angebot demnach um 11,2 Prozent. Verzeichneten Dienstwagen-Benefits in Stellenanzeigen von Anfang 2022 auf 2023 noch einen Rückgang um 2,3 Prozent, greift die jüngste Entwicklung wieder den Trend aus ...
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