01.07.1998 · Fachbeitrag · Abrechnung mit “Sonstigen Kostenträgern”, Teil 3:
“Dienstunfall Post und Bahn” - alles Wichtige im Überblick
| Sowohl für die ärztliche Versorgung der durch Dienstunfall verletzten “Beamten des Bundeseisenbahnvermögens” als auch der “Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen” bestehen gleichlautende Verträge mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese Neubezeichnungen gründen auf den gesetzlichen Regelungen zur Neuordnung des Eisenbahn- und Postwesens. Wir verwenden jedoch im folgenden Beitrag die gängigen Kurzbegriffe “DU-Bahn” und “DU-Post”. |
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