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  • 01.06.1997 · Fachbeitrag · Abrechnung

    Schutzimpfungen - nach Einführung der Praxisbudgets eine ausbaufähige Leistung?

    | Schutzimpfungen nehmen sowohl hinsichtlich der Abrechnung als auch der Vergütung einen Sonderstatus ein. Nach Einführung der Praxisbudgets zum 1. Juli 1997 bleiben Schutzimpfungen gesondert berechnungsfähig. Die Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen werden regional auf der Ebene der KVen der Länder mit den Landesverbänden der Krankenkassen geschlossen. Für die Ersatzkassen sind die Regelungen einheitlich in der Anlage 10 zum Arzt-Ersatzkassenvertrag festgelegt. Bei den Primärkassen gibt es regionale Unterschiede, wobei allerdings inzwischen in der Mehrzahl der KV-Bereiche Übereinstimmung mit der Impfvereinbarung der Ersatzkassen besteht. |