01.07.2004 · Fachbeitrag · Abrechnung von Gerichtsgutachten
Neue Vergütungsregeln seit dem 1. Juli
| Seit dem 1. Juli gilt das neue Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), von dem auch Sie betroffen sind, wenn Sie Befundberichte an Rentenversicherungsträger, Versorgungsämter, Arbeitsämter, Gesundheitsämter oder Gerichte schicken müssen. Maßgeblicher Stichtag für die Anwendung des neuen Gesetzes ist dabei der Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages durch das Gericht bzw. die Behörde. Wurde der Auftrag vor dem 1. Juli 2004 erteilt, so gilt noch das ZSEG (Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz), seit dem 1. Juli gilt das JVEG. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig