01.12.2006 | Abrechnungstipp EBM 2000plus
Chroniker-Komplexe: Nicht immer nur den höher bewerteten Komplex ansetzen!
Patienten mit chronisch-internistischen Erkrankungen leiden häufig auch an Erkrankungen des Bewegungsapparates. Für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit chronisch-internistischer(n) Grunderkrankung(en) können Hausärzte die Nr. 03210 (455 Punkte), für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit chronisch-degenerativer(n) und/oder entzündlicher(n) Erkrankung(en) des Bewegungsapparates die Nr. 03211 (355 Punkte) abrechnen.
Da beide Leistungskomplexe nicht nebeneinander berechnet werden können, liegt es nahe, in diesen Fällen die höher bewertete Nr. 03210 anzusetzen. Dies ist aber dann von Nachteil, wenn bei demselben Patienten auch Leistungen nach Nr. 03320 (EKG – 220 Punkte) bzw. Nr. 03330 (Spirographie, 165 Punkte) erbracht wurden. EKG und Spirographie sind nämlich im fakultativen Leistungsinhalt der Nr. 03210 enthalten und deswegen neben dieser Position ausgeschlossen, nicht jedoch neben dem Komplex Nr. 03211.
Die Abrechnung der Nrn. 03211 mit der Nr. 03320 und/oder 03330 bringt Ihnen also eine höhere Punktzahl als der isolierte Ansatz der Nr. 03210. Der EBM enthält keine verpflichtende Bestimmung, bei mehreren in Betracht kommenden Komplexleistungen immer die höher bewertete Leistung anzusetzen.
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