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  • 01.01.2006 | Abrechnungstipp EBM 2000plus

    Laboruntersuchungen – Ausnahmekennziffer nicht vergessen

    Hausärzte erhalten einen so genannten Wirtschaftlichkeitsbonus, wenn sie mit den Kosten für selbst im Eigenlabor oder in der Laborgemeinschaft erbrachte bzw. mit Überweisung veranlasste Laboruntersuchungen bestimmte Grenzen (Budgets) nicht überschreiten. Dieser Wirtschaftlichkeitsbonus wird automatisch von der KV errechnet und der Abrechnung unter der Nr. 32001 zugesetzt.  

     

    Allerdings werden nicht alle Laborleistungen bei der Berechnung der Budgets für allgemeine (Kapitel 32.2 EBM) und spezielle Laboratoriumsuntersuchungen (Kapitel 32.3 EBM) berücksichtigt: Der EBM enthält nämlich eine Liste mit Ausnahmeindikationen, bei deren Angabe die Budgets nicht belastet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffenden Abrechnungsscheine mit den Kennziffern für diese Ausnahmeindikationen – den Nrn. 32005 bis 32023 – versehen sind. Bei einer Überweisung an einen Laborarzt muss die Kennziffer auf der Überweisung vermerkt werden.  

     

    Prüfen Sie daher bei der Abrechnung von Laborleistungen und bei Überweisungen zu Laboruntersuchungen, ob eine Ausnahmeindikation vorliegt, und tragen Sie die betreffende Ausnahmekennziffer ein. Auf diese Weise können Sie eine vermeidbare Kürzung Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus´ verhindern.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 9 | ID 84348