01.09.2006 | Abrechnungstipp EBM 2000plus
Vorsorgeuntersuchung neben Beratung zur Empfängnisregelung berechnungsfähig
Im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen werden Hausärzte von Patienten auch auf Maßnahmen zur Empfängnisregelung angesprochen. Im alten EBM konnten Beratungen im Rahmen der Empfängnisregelung (Nr. 165 EBM-alt) nicht neben Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet werden. Dies hat sich mit dem neuen EBM geändert. Ein gegenseitiger Abrechnungsausschluss ist nicht mehr enthalten.
Sie können also die Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung nach Nr. 01821 in einer Sitzung neben Vorsorgeuntersuchungen nach den Nrn. 01730, 01731 bzw. 01732 abrechnen. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung Ihrer KV. Diese erhalten Sie, wenn Sie die Nr. 165 EBM-alt vor dem 31. Dezember 2002 bereits abgerechnet haben oder eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung nachweisen können.