01.04.2008 | Abrechnungstipp EBM 2008
Dringender Besuch in Pflege-/Altenheimen unter Umständen besser nach Nr. 01412
Für dringende Besuche von Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal gibt es seit 1. Januar 2008 im EBM die neue Nr. 01415. Voraussetzung zur Abrechnung dieser Gebührenposition ist die Ausführung des Besuches noch am Tag der Bestellung.
Es kommt jedoch auch vor, dass ein solcher Besuch in Pflege- oder Altenheimen und ähnlichen wegen der Dringlichkeit sofort durchgeführt werden muss und deshalb die Sprechstundentätigkeit unterbrochen wird. In diesen Fällen kann wie bisher die Besuchsziffer Nr. 01412 abgerechnet werden. Diese Gebührenposition ist mit 1.770 Punkten höher bewertet als die mit 1.545 Punkten bewertete Nr. 01415.
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 6 | ID 118486