04.02.2009 | Abrechnungstipp EBM
Berechnungsfähige Positionen bei Berichtsanforderung durch andere Ärzte
Mehr oder weniger häufig wechseln Patienten ihre Fachärzte - zum Beispiel den Gynäkologen, den Augenarzt etc. Der Hausarzt wird dann in der Regel gebeten, dem neuen Facharzt die ihm vorliegenden Berichte von früheren Behandlungen zu schicken bzw. diese den Patienten mitzugeben. Es stellt sich die Frage, wie diese Übermittlung von Berichten zu berechnen ist.
Der Hausarzt wird solche Berichte als Kopie versenden. Dafür kann er dann je Seite die Nr. 40144 (0,13 Euro) ansetzen. Erfolgt der Versand per Post, kann er eine der Pauschalen 40120 bis 40126 berechnen; bei Versand per Fax oder per E-Mail ist die Nr. 40120 anzusetzen. Werden dem Patienten die Berichte mitgegeben, sind keine Versandkosten berechnungsfähig.
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 6 | ID 124288