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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Fallbeispiele

    Der Sonnenbrand - ein Akutereignis, das häufig die Abrechnung von Wochenendleistungen erfordert

    | Der Sonnenbrand als Akutereignis gehört in den Sommermonaten zum Praxisalltag. Je nach Dauer der Sonnenexposition und Intensität der Einstrahlung zeigen sich Hautveränderungen in Form leichter Erytheme bis hin zu Verbrennungen zweiten oder gar dritten Grades. Die therapeutischen Maßnahmen hängen von der Schwere der Hautveränderungen ab. Den Leidtragenden führt der Sonnenbrand oftmals außerhalb der Sprechstunde oder am Wochenende zum Arzt, so dass dann an die Zuschläge zu denken ist. Bei der Therapie sind Verbände und das großflächige Auftragen von Salben nur nach der GOÄ berechnungsfähig. Liegen schon Hautveränderungen in Form einer Verbrennung vor, so handelt es sich um die Behandlung sekundär heilender Wunden. Das Risiko der Entwicklung einer bösartigen Hautveränderung indiziert die Erörterung von Verhaltensmaßnahmen. |