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  • 01.10.2006 | Aktuelle Fallbeispiele

    Grippe-Impfung plus Dermatomykose: Vorgehen und Abrechnung

    Die Grippe-Impfung im Herbst ist eine medizinisch sinnvolle Präventionsmaßnahme. Das ist inzwischen bekannt und in den meisten Hausarztpraxen werden Grippe-Impfungen auch regelmäßig durchgeführt. Dennoch gibt es in vielen Praxen ungenutzte Möglichkeiten, mehr Impfungen als bisher durchzuführen und mithin den Impfschutz der Bevölkerung zu steigern. Die Lockerungen beim Werbeverbot für Ärzte machen es möglich, Patienten noch gezielter auf Impfungen aufmerksam zu machen und sie zur Durchführung dieser sinnvollen präventiven Maßnahme zu bewegen. Bei guter und reibungsloser Integration in den Praxisablauf ergibt sich darüber hinaus ein postiver Marketing-Effekt für die Praxis.  

    Von der GKV erstattungsfähige Impfungen

    Von der GKV erstattet werden Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Dazu zählen die Impfung gegen Influenza sowie die gegen Pneumokokken. Allerdings erfolgt eine Einschränkung dadurch, dass die Empfehlung für spezielle Personenkreise ausgesprochen wird.  

     

    Von der STIKO zur Influenza-Impfung empfohlener Personenkreis

    • alle Personen über 60 Jahre
    • Personen mit erhöhter Gefährdung
    • Personen, die als Infektionsquelle in Frage kommen
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung Infolge eines Grundleidens

    Die Pneumokokken-Impfung wird nach der STIKO für alle Personen nach dem 60. Lebensjahr empfohlen und natürlich für entsprechend gefährdete Personen.  

     

    ICD-10-GM*

    Diagnose  

    ICD-10 

    Impfung  

    Z26.9  

    Impfung gegen Grippe  

    Z25.1  

    Impfung gegen Pneumokokken  

    Z23.8  

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A = Ausschluss, G = Gesichert, V = Verdacht, Z = Zustand nach... zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R = rechts, L = links, B = beidseits.  

    Keine Budgetierung für Impfleistungen

    Inzwischen werden zwar regelmäßig, aber immer noch zu wenige Impfleistungen durchgeführt. Dafür gibt es zwei Hauptursachen: Zum einen wird die Bedeutung der Impfungen von Patienten noch immer unterschätzt, zum anderen ist die Vergütung für den Arzt – gemessen am Zeitaufwand – eher mäßig. Trotz der unbefriedigenden Honorierung sollte aber bedacht werden, dass sich die Leistungspositionen für Impfungen nach wie vor im Abschnitt „Vertragliche Zusatzregelungen“ finden – und damit außerhalb des Gültigkeitsbereiches des EBM. Diese außerhalb des EBM vereinbarten Leistungen sind nicht in die Budgetierung eingeschlossen und werden damit gesondert vergütet. Es gibt also keine Mengenbegrenzung, keine Wirtschaftlichkeitsprüfung und auch die Richtgrößen werden nicht belastet.