02.02.2011 | Aktuelle Rechtsprechung
Berufsverbot nach Abrechnungsbetrug nunmehr bestätigt
Ein Mediziner, der sich auf Kosten der KV wiederholt betrügerisch bereichert, beeinträchtige in hohem Maß das Vertrauen in die Seriosität der Ärzte und sei daher für die Berufsausübung unwürdig. Zu diesem Ergebnis kam jüngst das Verwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 19.1.2011, Az: 5 A 96/09, Abruf-Nr. 110358). Damit bestätigte das Gericht den Entzug der Berufszulassung eines Arztes, der wegen Abrechnungsbetrug verurteilt worden war.
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 1 | ID 141948