02.02.2011 | Aktuelle Rechtsprechung
Gericht kippt Entscheidung zur geplanten Mindestmenge bei Frühgeborenen
Die vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geplante neue Vorgabe zur Spezialisierung von Kliniken auf die Versorgung zu früh geborener Babys ist vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte am 26. Januar 2011 auf Antrag von 30 Krankenhäusern aus ganz Deutschland die seit Jahresbeginn geltenden Regeln aus.
Die Kliniken, die jeweils mehr als 14, aber weniger als 30 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm versorgen und bislang den Status eines Perinatalzentrums des Levels 1 erfüllten, wendeten sich gegen die beabsichtigte Zentralisierung der Versorgung. Durch die Entscheidung des Gerichts dürfen nunmehr die Kliniken weiter Frühgeborene versorgen.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts bleibt es bei der geltenden Mindestmenge von 14. „Abrechnung aktuell“ wird über den weiteren Verlauf berichten.