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  • 05.11.2010 | Arzneimittel-Bewertung

    Therapiehinweis zu Prasugrel in Kraft

    In seiner Sitzung am 17. Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Therapiehinweis zu Prasugrel (zum Beispiel Efient®) beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit als die zuständige Aufsicht hat diesen Beschluss nicht beanstandet, so dass er nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11. September 2010 in Kraft getreten ist.  

    Aufbau der aktuellen Therapiehinweise

    Die Therapiehinweise des G-BA sind identisch aufgebaut, so dass eine bessere Orientierung möglich ist. Kürzlich wurde jedoch der Aufbau noch einmal geändert, so dass die „alten“ Therapiehinweise nicht nach dem folgenden aktuellen Schema aufgebaut sind:

     

    Überschrift  

    Inhalt  

    1. Zugelassene Anwendungsgebiete

    Die Anwendungsgebiete des Arzneimittels werden aufgeführt.  

    2. Empfehlung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

    Hier werden unterschiedliche Aussagen gemacht, beispielsweise  

    • zur Studienlage
    • zum Stellenwert des Arzneimittels im Vergleich zu anderen therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln
    • zu medizinischen Aspekten (zum Beispiel Hinweise auf Risikofaktoren; verschiedene Therapiestrategien; medizinische Hintergrundinformationen)

    Außerdem erfolgt eine Bewertung, wann eine Verordnung des besprochenen Arzneimittels in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als wirtschaftlich angesehen wird.  

    3. Kosten

    Übersichtstabelle der Therapiekosten des bewerteten Arzneimittels im Vergleich zu anderen Therapiealternativen. Hierbei werden sowohl Tagestherapie- als auch Jahrestherapiekosten angegeben.  

    4. Wirkungen

    Beschreibung der Wirkung (zum Beispiel pharma-kologische Eingruppierung), eventuelle Hinweise zur Bioverfügbarkeit und zur Halbwertszeit.  

    5. Wirksamkeit

    Kurze Darstellung der vorliegenden Studien und Bewertung der Ergebnisse.  

    6. Risiken und Vorsichtsmaßnahmen

    Hinweis unter anderem auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Kontraindikationen, Anwendung bei Schwangeren  

     

    Wichtig: Die in den Therapiehinweisen vorgenommene Bewertung von Arzneimitteln oder Arzneimittelgruppen ist für den behandelnden Arzt von Bedeutung. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass der Arzt bei einer Verordnung die Therapiehinweise des G-BA und die hier gemachten Aussagen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise zu berücksichtigen hat. Das heißt allerdings nicht, dass der Arzt in medizinisch begründeten Einzelfällen nicht von den Vorgaben des Therapiehinweises bei einer Verordnung abweichen dürfte.  

    Die Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage für die Therapiehinweise des G-BA befindet sich in § 92 SGB V. Danach soll der G-BA in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Hinweise aufnehmen, die dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel ermöglichen. Diese Hinweise können zu einzelnen Indikationsgebieten und auch zu einzelnen Arzneimitteln erfolgen. Sie sind darauf ausgerichtet, dass für Arzneimittel mit pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung eine Bewertung auch im Verhältnis zum jeweiligen Apothekenabgabepreis - und damit unter Wirtschaftlichkeitsaspekten - möglich ist.  

    Der Therapiehinweis zu dem Wirkstoff Prasugrel

    Bei dem Therapiehinweis werden nachfolgend nur die für den Arzt besonders wichtigen Aussagen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise sowie die Kosten in gekürzter Form besprochen. Zudem werden die zugelassenen Anwendungsgebiete genannt.