01.08.2006 | Arzneimittel
Einschränkungen bei der Verordnung von Insulinanaloga
Mehr als 200.000 Diabetes-Typ-2-Patienten werden derzeit vorwiegend in hausärztlichen Praxen mit Insulinanaloga behandelt. Diese Patienten können künftig nur noch dann kurzwirksame Insulinanaloga zu Lasten der Krankenkasse erhalten, wenn die Insulinanaloga nicht teurer sind als Humaninsulin. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juli 2006 beschlossen. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen sollen kurzwirksame Insulinanaloga nach diesem Beschluss auch weiterhin zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden können, so bei Patienten,
- die allergisch auf Humaninsulin reagieren,
- bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga gelingt,
- bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.
In-Kraft-Treten
Die Neu-Regelung gilt allerdings nicht ab sofort. Zunächst muss der Beschluss des G-BA noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für die Prüfung des Beschlusses hat das BMG zwei Monate Zeit.
Hintergrund
Der Entscheidung vorausgegangen waren Auseinandersetzungen zwischen der Pharmaindustrie, Patientenverbänden und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG): Der G-BA hatte im vergangenen Jahr dem IQWIG den Auftrag erteilt, den Nutzen von Insulinanaloga zu überprüfen. Das IQWIG kam zu dem Ergebnis, dass „keine überzeugenden Belege für eine Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga im Vergleich zu Humaninsulin hinsichtlich patientenrelevanter Therapieziele bei der Behandlung des Typ-2-Diabetes“ existieren. Fachgesellschaften und Patientenverbände haben dem entgegengehalten, dass sich das IQWiG nur auf bestimmte Studien konzentriert, andere – etwa epidemiologische Untersuchungen – aber außer Acht gelassen habe. Auch die Verbesserung der Lebensqualität durch Insulinanaloga sei unberücksichtigt geblieben.
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