04.10.2010 | Arzneimittel-Richtlinie Anlage III
Regelung zu Migränemittel-Kombinationen
Nahezu unbemerkt ist in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie der Verordnungsausschluss von Migränemittel-Kombinationen am 19. Februar 2010 in Kraft getreten. Obwohl dieser Beschluss bereits acht Monate alt ist, gibt es zahlreiche Rückfragen. „Abrechnung aktuell“ gibt Ihnen daher einen aktuellen Überblick über den Verordnungsausschluss der Migränemittel-Kombinationen.
In der Anlage III steht unter Nr. 36 der Verordnungsausschluss:
Arzneimittel | Rechtliche Grundlagen und Hinweise |
36. Migränemittel-Kombinationen | Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]
Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig. [5] |
Die Nummernangabe [3] und [5] bezieht sich auf die - am Anfang der Anlage III unter diesen Nummern ausführlicher dargelegten - rechtlichen Grundlagen und Hinweise.
Dieser Verordnungsausschluss existierte bereits sozusagen als Vorratsbeschluss zum Inkrafttreten der Arzneimittel-Richtlinie. Eine Veröffentlichung war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da noch eine Verbotsverfügung des Oberlandesgerichts München vom 11. November 1999 bestand. Deshalb stand in dem Beschluss zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie:
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