· Fachbeitrag · AM-RL
Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch die Arzneimittel-Richtlinie
| Durch die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL, online unter iww.de/s7590 ) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden verschiedene Arzneimittel von der Verordnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen oder eingeschränkt. Da diese Verordnungsausschlüsse und -einschränkungen häufig Aufgreifkriterium für Prüfanträge der Krankenkassen sind, ist deren Kenntnis für Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung. |
Wo sind die relevanten Informationen in der AM-RL zu finden?
In § 16 AM-RL werden Ausführungen dazu gemacht, welche Arzneimittel von der Verordnung zulasten der GKV ausgenommen oder in dieser eingeschränkt sind und warum dies so ist. So dürfen Arzneimittel von Versicherten nicht beansprucht, von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten nicht verordnet und von Krankenkassen nicht bewilligt werden, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
- 1. der diagnostische oder therapeutische Nutzen oder
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