04.01.2011 | Arzneimittel-Richtlinie
Verordnung von Reboxetin ausgeschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Verodnung von Reboxetin zu Lasten der GKV auszuschließen. Der Verordnungsausschluss wird zum 1. April 2011 in Kraft treten.
Der Beschluss des G-BA zu Reboxetin basiert auf einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die zu Bupropion, Mirtazapin und Reboxetin bei der Behandlung der Depression durchgeführt und dem G-BA als Empfehlung zur Beschlussfassung über die Arzneimittel-Richtlinie (§ 35b Abs. 2 SGB V) zugeleitet wurde. Im Ergebnis wird Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie um die folgende Nummer 51 ergänzt:
Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie zu Reboxetin
Arzneimittel | Rechtliche Grundlagen und Hinweise |
51. Reboxetin | Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3] |
[3] Verordnungsausschluss nach dieser Richtlinie (§ 92 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 Arzneimittel-Richtlinie
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