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  • 01.02.2006 | Arzneimittelregress

    Vorsorge für den Regressfall: Lohnt sich eine Regressversicherung?

    von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Babette Christophers, Rechtsanwälte Wigge Kleinke Frehse, Münster

    Immer dann, wenn Ärzte sich Regressen wegen der Verordnung von Heil- oder Arzneimitteln ausgesetzt sehen, wird die Frage nach Versicherungen laut. Gibt es Möglichkeiten, den Regress über eine Versicherung abzuwickeln? Trägt eventuell eine Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten für das Verwaltungsverfahren und das sich anschließende sozialgerichtliche Verfahren einschließlich der anfallenden Gerichtskosten?  

     

    Grundsätzlich sind alle Fragen mit ja zu beantworten. Die gerade genannten Risiken lassen sich durch Versicherungen abdecken. Allerdings sind wie üblich die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beachten.  

    Regressversicherung: Was ist beim Abschluss beachten?

    Der Abschluss von Regressversicherungen wird zum Beispiel über ärztliche Berufsverbände angeboten. Versichert sind von den Prüfgremien ausgesprochene Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. In der Regel wird ein Selbstbehalt pro Schadensfall für den Arzt vereinbart. Darüber hinaus ist eine Höchstgrenze des Schadens pro Jahr festgelegt.  

     

    Ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt, ist unter Abwägung des Risikos des Regresses im Verhältnis zur Versicherungsprämie zu entscheiden. Zu beachten sind dabei auch die Höhe des Selbstbehaltes sowie die Maximalversicherungssumme pro Jahr.