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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Fachfremde Leistungen: Wann kann man sie abrechnen?

    | Mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erfolgt auch die Beschränkung auf das Fachgebiet, in dem der Vertragsarzt zugelassen wird. Leistungen außerhalb des eigenen Fachgebiets gelten als "fachfremd" und dürfen weder gegenüber dem Versicherten erbracht noch gegenüber der KV abgerechnet werden. Die Fachgebietsgrenzen wirken sich bei Aufteilung der Leistungen im EBM aus. Die Einhaltung der Fachgebietsgrenzen wird von der Abrechnungsabteilung bei der KV durch Programme überwacht, die fachfremd abgerechnete Leistungsziffern streichen. Entsprechende Korrekturen der Abrechnung werden als "sachlich-rechnerische Richtigstellung" durchgeführt. |