· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Arzt, bleib bei deinem Fachgebiet!
von RAin, FAin MedizinR Dr. Birgit Schröder, Hamburg
| Kinderärzte, die erwachsen gewordene Patienten weiterbehandeln, können sich nicht ohne Weiteres auf gesundheitliche Begründungen stützen. Die Fachgebietsgrenzen werden streng gezogen. Dies gilt auch für geistig behinderte Patienten (Landessozialgericht (LSG) München, Urteil vom 15.07.2020, Az. L 12 KA 3/19). |
Sachverhalt
Der Kläger ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie. Als Oberarzt am Klinikum verfügte er über eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in folgendem Umfang:
- einmalige konsiliarische Beratung von niedergelassenen Ärzten bei der Behandlung epilepsiekranker Kinder
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