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  • 04.01.2011 | Arztstrafrecht

    Bestechlich: Zwei Vertragsärzte verurteilt

    Das Amtsgericht Ulm hat am 26. Oktober 2010 als erstes deutsches Gericht zwei Vertragsärzte wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt (Az: 3 Cs 37 Js 9933/07). Das Urteil ist nicht rechtskräftig und bisher nicht veröffentlicht.  

    Zwei Hausärzte hatten von dem Außendienstmitarbeiter eines Pharmaunternehmens 14 Schecks über einen Gesamtbetrag von fast 20.000 Euro erhalten. Dem lag die Verabredung zugrunde, dass an die Ärzte eine Rückvergütung in Höhe von acht Prozent des Herstellerabgabepreises erfolgen würde, wenn mindestens neun Prozent des Arzneimittelumsatzes der Praxis mit diesem Unternehmen getätigt würden. Die Ärzte wurden nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu jeweils einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung sowie zur Zahlung von 20.000 Euro verurteilt.  

    (mitgeteilt von RA/FA für MedR und StrafR Harald Wostry, Ratajczak & Partner, Essen, www.rpmed.de)

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141208