09.05.2011 | Berufsrecht
Keine Klinik-Anästhesisten bei OPs von Vertragsärzten
Krankenhäuser dürfen niedergelassenen Vertragsärzten für Operationen keine eigenen Anästhesisten zur Verfügung stellen. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht (BSG) am 23. März 2011 (Az: B 6 KA 11/10 R, Abruf-Nr. 111469).
Eine Gemeinschaftspraxis von zwei Fachärzten für Anästhesiologie hatte sich dagegen gewehrt, dass niedergelassene Chirurgen bei ambulanten Operationen in einer Klinik von Krankenhaus-Anästhesisten unterstützt wurden. Das BSG vertrat die Ansicht, auf die Krankenhaus-Anästhesie dürften nur angestellte Krankenhausärzte oder Belegärzte zugreifen. Der Fall geht nun zurück an das Sozialgericht. Dieses muss unter anderem entscheiden, ob auch ein Schadenersatzanspruch der Gemeinschaftspraxis besteht.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 2 | ID 144803