01.12.1998 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Berufskrankheiten - die wichtigsten Bestimmungen und Vergütungsregelungen im Überblick
| Nach den gesetzlichen Regelungen (SGB VII) ist eine Berufskrankheit einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BeKV) die Krankheitsbilder als Berufskrankheiten aufgelistet, “die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte (berufliche) Tätigkeit in erheblichem höheren Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.” Zwischen der beruflichen Tätigkeit, der dabei eingetretenen Schädigung und der hieraus entstehenden Krankheit muß also ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. |
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