01.01.2002 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Keine Nebeneinanderberechnung bei Nr. 11 UV-GOÄ
| In der Nr. 11/2001 von „Abrechnung aktuell“ ist unserem Autor Dr. Horst-Aloysius Massing in seinem Beitrag „Erste Erfahrungen mit der neuen BG-GOÄ und wichtige Feinheiten“ leider ein Fehler unterlaufen. Die Leistungslegende zur Nr. 11 UV-GOÄ lautet: „Beratung - auch mittels Fernsprecher - als alleinige Leistung“. Demnach ist diese Leistung nicht neben „Sonderleistungen“ aus den Abschnitten C bis O berechnungsfähig. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig