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  • 04.03.2011 | Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Im GOÄ-Spiegel erhalten Sie interessante GOÄ- Abrechnungstipps für Ihre Praxis. Die Themen resultieren aus Fragen der „Abrechnung aktuell“-Leser oder aus GOÄ-Seminaren. Wenn Sie auch Fragen haben: Kurze E-Mail an die Redaktion unter mareck@iww.de genügt.  

    Entfernen eines Dauerkatheters: Analoge Abrechnung?

    Das Entfernen eines Blasen-Dauerkatheters ist eine eigenständig abrechenbare Leistung. Es ist nicht mit der GOÄ-Ziffer für die Einbringung des Katheters abgegolten, zudem erfolgt es nicht selten durch einen anderen Arzt. Ebenso wie eine Fadenentfernung nach einer Operation oder einer Wundversorgung kann es selbstständig berechnet werden.  

     

    Praxishinweis

    Für die Abrechnung des Entfernens eines Dauerkatheters ist zu empfehlen, die Nr. 2007 GOÄ (Fadenentfernung) analog heranzuziehen.  

    Mehrere Konsile an einem Tag mit Nr. 60 GOÄ

    Nr. 60 GOÄ (Konsil) kann an demselben Tag gegebenenfalls auch mehrfach berechnet werden. Erfolgen die Konsile mit demselben Arzt zu unterschiedlichen Zeiten des Tages (zum Beispiel telefonisch morgens zur Klärung des diagnostischen Vorgehens und nachmittags nach Vorliegen von Befunden zum weiteren therapeutischen Vorgehen), ist es ratsam, die unterschiedlichen Uhrzeiten in der Rechnung anzugeben.  

     

    Erfolgen die Konsile in enger zeitlicher Beziehung - zum Beispiel mit verschiedenen Fachärzten -, sollten in der Rechnung die verschiedenen Arztbezeichnungen angeführt werden (zum Beispiel „Konsil mit Urologe und Frauenarzt“). Die Namen Ihrer Konsiliar-partner brauchen Sie nicht anzugeben. Die Uhrzeit- bzw. Arztbezeichnungen müssen Sie nach der GOÄ zwar nicht in die Rechnung aufnehmen, in solchen Fällen ersparen Sie sich dadurch aber oft Nachfragen der Kostenträger.  

    Oberst´sche Anästhesie: Nr. 493 GOÄ zweimal möglich