26.02.2009 | Budgets
Individualbudgets seit 2004 unzulässig? Honorarnachschläge möglich?
von Rechtsanwalt Dr. Ronny Hildebrandt, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin, www.db-law.de
Die Einführung der Regelleistungsvolumina zum 1. Januar 2009 bewegt noch immer die Gemüter. Haus- und Fachärzte gleichermaßen befürchten zum Teil erheblich rückläufige GKV-Umsätze.
Honorarreform 2009: Gewinner und Verlierer
Von rückläufigen GKV-Umsätzen sind vor allem Ärzte in den „alten“ Bundesländern betroffen, während man aus dem Osten der Republik bislang wenig Klagen vernimmt. Es scheint so, als würden viele Ärzte in den „neuen Bundesländern“ von der Ablösung der Individualbudgets durch fallzahlbezogene, fachgruppenspezifische Regelleistungsvolumina profitieren.
Aber auch insgesamt scheinen Praxen mit überdurchschnittlichen Fallzahlen, die in der Vergangenheit mit einem unter- oder allenfalls durchschnittlichen Budget auskommen mussten, zu den Gewinnern der Vergütungsreform zählen. Hochspezialisierte Praxen, die in der Vergangenheit mit relativ wenig Patienten hohe Umsätze erzielt haben, dürften dagegen tendenziell zu den Verlierern der Reform gehören.
LSG-Baden Württemberg: Die seit 2004 geltenden Individualbudgets sind rechtswidrig!
In diesem Kontext gibt es ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Az: L 5 KA 2054/08) vom 29. Oktober 2008, das insbesondere für Praxen mit hohen Fallzahlen und geringen Individualbudgets hochinteressant ist. Denn nach Auffassung des LSG sind Individualbudgets bereits seit 2004 rechtswidrig. Dies könnte für fallzahlstarke Praxen bedeuten, dass es auch für die Vergangenheit noch einen kräftigen Honorarnachschlag für vergangene Quartale gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechenden Honorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
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