09.05.2011 | Honorarrecht
Ende oder Comeback der Individualbudgets?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Ronny Hildebrandt, Kanzlei Dierks+Bohle Rechtsanwälte, www.db-law.de
Vieles sprach zuletzt dafür, dass den Individualbudgets das letzte Stündchen geschlagen hat. Doch nach dem neuen Eckpunktepapier zum GKV-Versorgungsgesetz (Stand: 8.4.2011) sollen die KVen die Honorarverteilung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 wieder allein bestimmen können. Im Zuge einer Regionalisierung der vertragsärztlichen Vergütung soll der Bewertungsausschuss auf Bundesebene entmachtet werden. Dann könnten die KVen wieder mehr oder weniger frei entscheiden, wie sie den Auftrag - nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen zu verhindern - erfüllen wollen. Ein Grund mehr, der Frage nach dem Ende oder dem Comeback der Individualbudgets nachzugehen.
Politischer Hintergrund
Um das „Hamsterrad“ zu stoppen, wurden in der Vergangenheit verschiedene Mengenbegrenzungsinstrumente ausprobiert. Denn wegen der gedeckelten Gesamtvergütung, die die Krankenkassen mit befreiender Wirkung an die KVen zahlen, führte eine Mengenausweitung nahezu zwangsläufig zu sinkenden Punktwerten. Während seit der jüngsten Honorarreform arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina, qualifikationsbezogene Zusatzvolumina, eine Quotierung der sogenannten „freien“ Leistungen und eine Ausgabenzuwachsbegrenzungsregelung bei den außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung honorierten (extrabudgetären) Leistungen eine Mengenausweitung verhindern sollen, dominierten vor dem 1. Januar 2009 sogenannte „Individualbudgets“. Diese wurden auf der Grundlage der vom Vertragsarzt in einem zurückliegenden Bemessungszeitraum abgerechneten individuellen Leistungsmenge berechnet. Die Höhe des vertragsärztlichen Umsatzes wurde somit faktisch „konserviert“.
Rechtsprechung kippte die Individualbudgets
Zwischen dem 1. April 2005 und dem 31. Dezember 2008 sind die Individualbudgets jedoch in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen gekippt und die Vertragspartner auf KV-Ebene zur Neubescheidung der Honoraransprüche der betroffenen Vertragsärzte verpflichtet worden.
So entschied beispielsweise das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 17. März 2010 (Az: B 6 KA 43/08 R, Abruf-Nr. 111472), dass die im Bereich der KV Baden-Württemberg geltenden Individualbudgets rechtswidrig waren. Zu derselben Einschätzung gelangte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 8. September 2010 (Az: L 11 KA 60/07, nicht rechtskräftig) zu den in Nordrhein geltenden Individualbudgets. Auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg befand am 23. März 2011, dass die Berliner Individualbudgets seit dem Quartal II/2005 nicht mit höherrangigem Recht zu vereinbaren waren (Az: L 7 KA 149/09, schriftliche Urteilsgründe liegen noch nicht vor, nicht rechtskräftig).
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