01.02.2003 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Die „Schulmedizinklausel” ist wirksam
| Die „Schulmedizinklausel“ nach § 4 Abs. 6 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (MB/KK) ist wirksam. Zu dieser für die privatärztliche Behandlung wichtigen Beurteilung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen vom 30. Oktober 2002 (Az: IV ZR 60/01 und 119/01). |
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