Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Die „Schulmedizinklausel” ist wirksam

    | Die „Schulmedizinklausel“ nach § 4 Abs. 6 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (MB/KK) ist wirksam. Zu dieser für die privatärztliche Behandlung wichtigen Beurteilung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen vom 30. Oktober 2002 (Az: IV ZR 60/01 und 119/01). |