01.12.2007 | Bundesmantelvertrag
Neue Arztnummern und Betriebsstättennummern erst ab 1. Juli 2008
Nach den Bestimmungen des neuen Bundesmantelvertrages sollte eigentlich jeder Arzt zum 1. Januar 2008 eine neue individuelle Arztnummer erhalten, die während seiner gesamten vertragsärztlichen Tätigkeit unverändert bleibt. Weiter war die Zuweisung einer Betriebsstättennummer für die Praxis bzw. von Nebenbetriebsstättennummern für Zweigpraxen und weitere Standorte vorgesehen (wir berichteten in „Abrechnung aktuell“ Nr. 7/2007). Mit diesem System sollen die neuen Möglichkeiten, überörtlich und KV-übergreifend sowie in mehreren Arztpraxen tätig sein zu können, umgesetzt werden.
Wegen der Probleme in der Umsetzung dieser Vorgaben ist die Zuweisung individueller Arztnummern und Betriebsstättennummern nunmehr um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2008 verschoben worden. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass es Ausnahmen von der Verwendung sowohl der Arztnummer als auch der Betriebsstättennummer in den Abrechnungsunterlagen, wie sie für Ärzte in Einzelpraxis ohne Angestellte und Ärzte einer versorgungs- und fachgruppengleichen Gemeinschaftspraxis mit nur einer Betriebsstätte vorgesehen waren, nicht geben wird.