01.05.2004 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht
HVM darf Fallzahlzuwachs auf 5 Prozent begrenzen
| Die Beschränkung des zulässigen Fallzahlzuwachses durch eine "absolute Quote" von 5 Prozent zum Fachgruppendurchschnitt des Vorjahresquartals ist rechtmäßig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 11. März 2004 in drei Verfahren entschieden (Az: B 6 KA 13/03 R, B 6 KA 20/03 R, B 6 KA 59/03 R) und somit den Honorarverteilungsmaßstab der KV Schleswig Holstein in diesem Punkt als rechtmäßig anerkannt. Nach Auffassung des Gerichts haben Praxen mit überdurchschnittlicher Fallzahl grundsätzlich keinen Anspruch auf eine höhere Zuwachsquote - auch wenn es sich dabei um junge Praxen in der an sich geschützten Aufbauphase handelt, die weniger als vier Jahre bestehen. Auch das Fehlen einer zusätzlichen - eventuell abgestaffelten - Vergütung für die überschießende Fallzahl ist nach Meinung des BSG nicht zu beanstanden. |
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