01.05.2003 · Fachbeitrag · Chirotherapie
„Nr. 3305 nicht neben 3306 GOÄ“ - diese pauschale Behauptung ist nicht zutreffend
| Die Nebeneinanderberechnung der Nrn. 3305 GOÄ (Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung) und 3306 GOÄ (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule) wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen (Kostenträger) regelmäßig abgelehnt. Sie berufen sich dabei auf die gängigen GOÄ- Kommentare, zum Beispiel den des Deutschen Ärzteverlags. Es heißt dort lapidar „3305 nicht neben 3306“. In dieser Ausschließlichkeit ist das aber nicht zutreffend. |
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