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  • · Fachbeitrag · GOÄ-Themen im Fokus

    Chirotherapeutische Leistungen gemäß GOÄ korrekt abrechnen

    von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

    | Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Privatliquidation chirotherapeutischer Leistungen. Im Fokus der Übernahmeprobleme steht bei der Chirotherapie meist die Frage der Nebeneinanderberechnung von Nr. 3305 GOÄ (Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung) und der Nr. 3306 GOÄ (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule). Ein weiterer wiederkehrender Streitpunkt ist die Mehrfachabrechnung der Nr. 3306 GOÄ in einer Sitzung. |

    Nr. 3305 neben Nr. 3306 GOÄ: Geht das?

    Zunächst ist ‒ wie so oft ‒ der Blick in den Wortlaut der Leistungslegenden der beiden GOÄ-Positionen hilfreich.

     

    • Chirotherapeutische Leistungen: Nrn. 3305 und 3306 GOÄ
    GOÄ-Position
    Leistung
    Punkte
    Euro/ 2,3-fach

    3305

    Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung

    37

    4,96

    3306

    Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule

    148

    19,84