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  • 01.06.2006 | Darmkrebsfrüherkennung

    Ab dem 56. Lebensjahr Schnelltest oder Koloskopie

    Als Maßnahmen zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms sehen die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien den Schnelltest auf occultes Blut im Stuhl und die Früherkennungs-Koloskopie vor. Bisher wurde die Auffassung vertreten, dass bei denjenigen Versicherten, die sich für eine Koloskopie entschieden haben, zusätzlich in zweijährlichen Abständen auch der Schnelltest auf occultes Blut durchgeführt und nach der Nr. 01734 abgerechnet werden kann. Gestützt wurde diese Auffassung auf den Richtlinientext in Abschnitt B Nr. 3, dritter Absatz und Abschnitt C Nr. 2, dritter Absatz: „Der Test auf occultes Blut im Stuhl kann unabhängig von den übrigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gemäß den Abschnitten A und B (bzw. A und C) der Richtlinien durchgeführt werden.“  

    Richtlinienänderung zum 7. Mai 2006

    Durch eine am 7. Mai 2006 in Kraft getretene Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien ist diese Interpretation nicht mehr möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien diese Absätze gestrichen und den Leistungsanspruch zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms wie folgt konkretisiert:  

     

    • Versicherte im Alter von 50 bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres haben Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf occultes Blut im Stuhl.

     

    • Versicherte ab dem 56. Lebensjahr müssen wählen zwischen der Früherkennungs-Koloskopie und der (weiteren) Durchführung des Schnelltests auf occultes Blut alle zwei Jahre.

     

    Durch diese Richtlinienänderung ist jetzt klargestellt, dass im Rahmen der Krebsfrüherkennung nicht beide Verfahren – Früherkennungs-Koloskopie und Schnelltest – nebeneinander durchgeführt werden können. Ab dem 56. Lebensjahr muss sich der Versicherte für eines der beiden Verfahren entscheiden.