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  • 01.10.2005 | EBM 2000plus

    Abrechnungstag für Leistungskomplexe

    Frage: „Bei verschiedenen Veranstaltungen wurde empfohlen, die Leistungskomplexe für Hausärzte, für die mehrere Arzt-Patienten-Kontakte Abrechnungsvoraussetzung sind, bereits beim ersten Kontakt abzurechnen, damit diese später nicht vergessen werden. Wenn aber mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal Abrechnungsvoraussetzung sind, wie zum Beispiel bei der Koordination der hausärztlichen Betreuung nach Nr. 03001, kann diese Position eigentlich erst beim zweiten Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden, da erst dann der geforderte Leistungsinhalt erfüllt ist. Was ist zutreffend?“  

     

    Antwort: Zwar sind auch Leistungskomplexe nur bei vollständiger Erfüllung des geforderten Leistungsinhalts berechnungfähig, jedoch hat der Bewertungsausschuss 4.5 der Allgemeinen Bestimmungen rückwirkend zum 1. Juli 2005 geändert. Danach sind Leistungskomplexe nur berechnungsfähig, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Aufgehoben wurde die davor gültige Fassung, wonach Komplexe nur an Tagen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungfähig sein sollten. Komplexpositionen können somit schon zu Beginn des Quartals beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden. Allerdings müssen die Abrechnungsvoraussetzungen im weiteren Verlauf des Quartals (zum Beispiel mehrere Arzt-Patienten-Kontakte) erfüllt werden.  

    01.10.2005 |

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 9 | ID 84573