01.03.2007 | EBM 2000plus
Änderungen im Laborkapitel des neuen EBM zum 1. Juli 2007
Seit Inkrafttreten des neuen EBM am 1. April 2005 hat der Bewertungsausschuss Quartal für Quartal Änderungen des neuen EBM beschlossen, so auch jetzt mit Wirkung ab 1. Juli 2007. Von den zahlreichen Änderungen sind dieses Mal allerdings für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs nur einige im Laborkapitel relevant – insbesondere die Streichung von neun Positionen aus dem Allgemeinlabor sowie die Neuaufnahme von zwei Laborleistungen.
Allgemeinlabor – die gestrichenen Leistungen
Gemäß § 87 SGB V ist der Bewertungsausschuss auch verpflichtet, den Inhalt des EBM daraufhin zu überprüfen, ob die beschriebenen Leistungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Unter diesem Aspekt hat der Bewertungsausschuss den Beschluss gefasst, neun Positionen aus dem EBM zu streichen, da deren Erbringung nicht mehr für notwendig erachtet wird bzw. weil diese als obsolet angesehen werden.
Zum 1. Juli gestrichene Leistungspositionen (Allgemeinlabor)
32048 | Zählung der basophil getüpfelten Erythrozyten | 0,40 Euro |
32049 | Eosinophilenzählung | 0,40 Euro |
32080 | Prostataphosphatase | 0,25 Euro |
32088 | Glykierte Blut- und/oder Gewebeproteine | 0,25 Euro |
32093 | Chymotrypsin | 1,15 Euro |
32098 | Gesamt-Trijodthyronin (T 3) | 3,00 Euro |
32099 | Gesamt-Thyroxin (T 4) | 3,00 Euro |
32100 | Indirekte Schilddrüsenhormon-Bindungstests | 3,00 Euro |
32129 | Rheumafaktor | 1,15 Euro |
Von den aufgelisteten Laborwerten haben lediglich die Schilddrüsenwerte (Nrn. 32098 und 32099) und der Rheumafaktor nach Nr. 32129 eine gewisse Bedeutung für Hausärzte. Im Rahmen der Schilddrüsendiagnostik kann somit als Leistung des Allgemeinlabors künftig nur noch das TSH nach Nr. 32101 (3 Euro) abgerechnet werden. Ist eine differenzierte Untersuchung von Schilddrüsenparametern erforderlich, können die relevanten Parameter freies Thyroxin (FT 4) nach Nr. 32320 bzw. freies Trijodthyronin (FT 3) nach Nr. 32321 bei einem Laborarzt in Auftrag gegeben werden.
Insgesamt werden die gestrichenen Laborpositionen von Hausärzten sehr selten abgerechnet – keine der Positionen durchschnittlich mehr als einmal auf 100 Fälle.
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