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  • 01.08.2005 | EBM 2000plus

    Befundmitteilungen an Samstagen

    Frage: „Während der laufenden Praxis ist es häufig kaum möglich, mit den Patienten Laborbefunde zu erörtern, Histologieergebnisse zu besprechen usw. Wir sind deswegen dazu übergegangen, diese Erörterungen – sofern sie nicht dringend durchgeführt werden müssen – auf vereinbarte ´Erörterungssprechstunden´ zu verlegen. Teilweise sind die Erörterungen auch telefonisch möglich. Wir überlegen, diese Erörterungen überwiegend in die Zeit unserer neu eingerichteten Samstagssprechstunde zu verlegen, da man dann Patienten telefonisch besser erreichen kann als in der Woche. Nach dem alten EBM konnten telefonische Erörterungen in der Samstagssprechstunde – zumindest vormittags – nicht gesondert abgerechnet werden. Hat sich dies mit dem neuen EBM geändert?“  

     

    Antwort: Ja. Im Gegensatz zu Nr. 6 des alten EBM, die am Samstagvormittag für telefonische Erörterungen nicht berechnungsfähig war, ist die neue Samstagsgebühr Nr. 01102 auch für telefonische Erörterungen an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr berechnungsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von den Patienten angerufen werden oder ob Sie die Patienten nach Absprache zur Erörterung von Befunden usw. anrufen. Sie können somit samstags zwischen 7 und 14 Uhr für jeden Patienten neben dem Konsultationskomplex Nr. 03115 den Samstagszuschlag Nr. 01102 abrechnen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 9 | ID 84519