· Fachbeitrag · GOÄ & EBM
Ärztliche Konsile nicht vergessen!
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Konsile fallen in jeder Hausarztpraxis mehr oder weniger regelmäßig an. Aber werden sie auch immer, und wenn ja, auch korrekt abgerechnet? Damit Sie kein Honorar verschenken, erhalten Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen, Feinheiten und Fallstricke der Abrechnung von Konsilen ‒ sowohl für Ihre Privat- als auch für die Kassenpatienten. |
Konsile abrechnen gemäß Nr. 60 GOÄ ‒ Tipps und Hinweise
Im Rahmen der GOÄ-Abrechnung können Konsile mit der Nr. 60 abgerechnet werden, wobei die Abrechnung an klar definierte und in den Anmerkungen der Leistungslegende aufgelistete Bedingungen geknüpft ist.
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Leistung | Punkte | 2,3-fach |
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
| 120 | 16,09 Euro |
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