01.05.2005 | EBM 2000plus
Betreuungspositionen bei der Intervallbehandlung von Krebspatienten?
Frage: „Einige unserer Patienten, die an einem fortgeschrittenen Malignom erkrankt sind, erhalten in einer relativ weit entfernt gelegenen onkologischen Praxis in gewissen Abständen Therapiezyklen mit Zytostatika. In den behandlungsfreien Intervallen finden sich diese Patienten regelmäßig in unserer Praxis ein, um die Intervallbehandlungen durchführen zu lassen. Dabei sind häufig Infusionsbehandlungen für die Substitution von Elektrolyten und auch zur Ernährung erforderlich. Wir berechnen diese Infusionen nach Nr. 02100 des neuen EBM (Infusionsdauer mindestens 10 Minuten). Die Patienten befinden sich aber regelmäßig zwei bis vier Stunden in unserer Praxis, da die Substitutions-Infusionen zur Ernährung sehr langsam verabreicht werden müssen. Mit der Nr. 2100 (155 Punkte) sind diese aufwändigen Behandlungen aber nur unzureichend vergütet. Gibt es nach dem neuen EBM andere oder zusätzliche Berechnungsmöglichkeiten?“
Antwort: Es gibt andere Berechnungsmöglichkeiten, denn auch Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich sind von der Berechnung der Betreuungspositionen nach Nrn. 01510, 01511 und 01512 des neuen EBM nicht ausgeschlossen. Diese Positionen sind unter anderem für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken mit konsumierender Erkrankung (zum Beispiel fortgeschrittenes Malignom, HIV-Erkrankung im Stadium AIDS) unter parenteraler intravasaler Behandlung mittels Kathetersystem berechnungsfähig. Die Nr. 01510 (1.405 Punkte) kann für eine Betreuung von mehr als zwei Stunden, die Nr. 01511 (2.665 Punkte) für eine Betreuung von mehr als vier Stunden und die Nr. 01512 (3.930 Punkte) für eine Betreuung von mehr als sechs Stunden angesetzt werden.
Die Infusionen nach Nr. 02100 können Sie allerdings daneben nicht abrechnen. Auf dem Abrechnungsschein sind somit nur die Positionen für die Betreuung nach den Nrn. 01510 bis 01512 einzutragen.
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