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  • 01.07.2005 | EBM 2000plus

    Praxisklinische Betreuung auch für den Hausarzt berechnungsfähig

    Unter gewissen Voraussetzungen können auch Hausärzte praxisklinische Betreuungen und Nachsorge von Patienten in der Praxis abrechnen. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind und welche Besonderheiten der Hausarzt bei der Abrechnung zu beachten hat, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.  

    Betreuung bei konsumierenden Erkrankungen

    Die Regularien für die Abrechnung ambulanter praxisklinischer Betreuungen mit konsumierenden Erkrankungen finden sich in Kapital 1.5 des neuen EBM. Die Beobachtung und Betreuung von Patienten ist in Abhängigkeit von der Dauer der Betreuung nach den Nrn. 01510 bis 01512 abzurechnen.  

     

    Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge

    EBM-Nr.  

    Leistungslegende  

    Punkte  

    01510  

    Dauer mehr als 2 Stunden  

    1.405  

    01511  

    Dauer mehr als 4 Stunden  

    2.665  

    01512  

    Dauer mehr als 6 Stunden  

    3.930  

     

    Voraussetzung ist, dass während der Beobachtung und Betreuung in der Praxis eine parenterale intravasale Behandlung bei einer konsumierenden Erkrankung mittels Kathetersystem erfolgt. Die Art und Weise der parenteralen intravasalen Behandlung ist nicht definiert.