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  • 01.05.2006 | EBM 2000plus

    Dokumentation bei Quartalspauschalen

    Für jeden Behandlungsfall, das heißt für jeden Patienten pro Quartal, werden der Abrechnung von Hausärzten bestimmte Quartalspauschalen automatisch zugesetzt. Weitere Quartalspauschalen, insbesondere Leistungspositionen für die Betreuung von Patienten, müssen extra abgerechnet werden. Damit ergibt sich die Frage, welcher Dokumentationsumfang für diese Quartalspauschalen erforderlich ist.  

    Automatisch zugefügte Quartalspauschalen

    Automatisch werden der Abrechnung von Hausärzten von den KVen unter bestimmten Voraussetzungen die folgenden Leistungspositionen zugefügt:  

     

    • Nr. 03000 (Hausärztliche Grundvergütung – 90 Punkte),
    • Nr. 03005 (Versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft – 320 Punkte),
    • Nr. 32000 (Laborgrundgebühr – 15 Punkte) und
    • Nr. 32001 (Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – 40 Punkte).

     

    Diese Quartalspauschalen werden von den KVen nur in den berechtigten Fällen der Abrechnung zugefügt, so zum Beispiel die Versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft nach Nr. 03005 nur in kurativ-ambulanten Fällen. Nicht hinzugefügt wird diese Ziffer in Fällen, bei denen nur Präventionsleistungen zur Abrechnung kommen. Die hausärztliche Grundvergütung nach Nr. 03000 wird nicht gewährt bei Vertretungsfällen, bei Fällen nur mit Auftragsleistungen und bei Fällen, in denen Leistungen der Psychotherapie abgerechnet werden.