01.11.2005 | EBM 2000plus
Einschränkungen bei der Abrechnung der EBM-Nrn. 35111 bis 35120
Seit dem 17. Juni 2005 gelten Änderungen bei den übenden und suggestiven Techniken (Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose – EBM-Nrn. 35111 bis 35120): Vorher konnten derartige Leistungen für bis zu 12 Sitzungen im Behandlungsfall (Quartal) abgerechnet werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt in den Psychotherapie-Richtlinien Abschnitt E, Nrn. 1.3.1 bis 1.3.3, die Wörter „im Behandlungsfall“ gestrichen. Dies hat zur Folge, dass übende und suggestive Techniken unabhängig vom Zeitrahmen im gesamten Verlauf der Behandlung nur noch zwölfmal abrechnungsfähig sind. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen sind auch weitere Sitzungen möglich.
Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 7 | ID 84590